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Bekanntmachungen: Nachrichten

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15. März 2023

Meldepflicht für Vermieter

Ende März steht wieder ein ortsüblicher Zügeltermin an. Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.

Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes sind meldepflichtig. Die Ein- und Auszugsmeldungen können direkt und unkompliziert über www.drittmeldung.ch erfasst oder per Mail an gemeldet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Abteilung Einwohnerdienste unter 044 746 31 51.

Bekanntmachungen

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Meldepflicht für Vermieter
Ende März steht wieder ein ortsüblicher Zügeltermin an. Wer Wohnraum vermietet, verwaltet oder untervermietet, muss Mieterwechsel rechtzeitig melden. > mehr...

Hintermatt in der Warteschleife
Der Schriftenwechsel konnte im August 2022 beendet werden, das Urteil des Bundesgerichts ist aber weiterhin hängig. > mehr...

BNO-Revision geht weiter
Die neue Bau- und Nutzungsordnung soll an der GV vom November 2024 zur Abstimmung unterbreitet werden. > mehr...

Verbundfahrplanprojekt
Für den Entwurf fürs Jahr 2024 können bis zum 26. März Änderungsbegehren eingereicht werden. > mehr...

Einbürgerungsgesuch
Die Millers möchten sich einbürgern lassen. > mehr...

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Veranstaltungen

Heute, 21. März 2023
Circus LunaSchule

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