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30. März 2023
Leinenpflicht für Hunde
Gemäss § 21 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau besteht vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde im Wald. Demnach sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.