Öffnungszeiten


8962 Bergdietikon

Kanzlei, Finanzen, Steuern, Bau und Planung:
Mo: 8.30–11.30 / 14–18
Di–Do: 8.30–11.30 / 14–16
Fr: 8.30–11.30

Betreibungsamt:
Mo–Do: 8.30–11.30
Di/Do: 14–16

Passen die Zeiten nicht für Sie? Vereinbaren Sie einen individuellen Termin auch ausserhalb unserer Öffnungszeiten:
Tel. 044 746 31 50
Mail

Smart Service PortalUnsere Dienst­leis­tungen online im Smart Service Portal.
 
Energiestadt
Limmatstadt

Home > Bekanntmachungen > Nachrichten

Bekanntmachungen: Nachrichten

vorherige Nachricht     zurück zur Liste      nächste Nachricht

19. Oktober 2023

Sondernutzungsplanung Erschliessungsplan Spirmattstrasse; Beschluss

Der Gemeinderat hat am 2. Oktober 2023 die Sondernutzungsplanung «Spirmattstrasse» (Erschliessungsplan) gemäss § 25 Abs. 2 BauG beschlossen. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Mit der Genehmigung des Erschliessungsplans «Spirmattstrasse» wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 Baugesetz, BauG).

Bekanntmachungen

Öffnungszeiten am 1. Mai
Am Tag der Arbeit bleibt die Verwaltung geschlossen. Am Donnerstag, 2. Mai sind wir gerne wieder für Sie da. > mehr...

Wasserverbrauch 2023
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 211'392 Kubikmeter Wasser bezogen > mehr...

Reinigungskraft im Stundenlohn gesucht
Mithilfe bei der Grundreinigung der Schulliegenschaften in den Schulferien > mehr...

Vandalenakte in Unterführung
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung um Hinweise zur Täterschaft. Belohnung ausgesetzt! > mehr...

Tag der Nachbarschaft
Feiern Sie am 31. Mai 2024 den "Tag der Nachbarschaft". > mehr...

Hundekontrolle 2024/2025
Anfang Mai 2024 wird die Hundetaxe fällig. > mehr...

> alle Bekanntmachungen
 

Veranstaltungen

Noch bis Mittwoch, 22. Mai 2024
MeditationVolkshochschule

Noch bis Donnerstag, 27. Juni 2024
ZumbaVolkshochschule

Noch bis Samstag, 21. Sept. 2024
Tai ChiVolkshochschule

> alle Veranstaltungen

https://www.bergdietikon.ch/pages/bekma/bekma_ez.php