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Bekanntmachungen: Nachrichten

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30. November 2020

GV-Beschlüsse

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Aargau werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2020 wie folgt veröffentlicht:

1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2019; Genehmigt

2. Rechenschaftsbericht 2019; Genehmigt

3. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Mastroianni-Malecká, Olga und Matroianni, Chiara; Genehmigt

4. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Giase-Tortorici, Susanna; Genehmigt

5. Kreditabrechnungen über den Ersatz der Trinkwasserleitung, die Sanierung der Abwasserleitung sowie die Sanierung des Deckbelages Bernetstrasse:
a. Den Ersatz der Trinkwasserleitung Bernetstrasse; Genehmigt
b. Die Sanierung der Abwasserleitung Bernetstrasse; Genehmigt
c. Die Sanierung des Deckbelages Bernetstrasse; Genehmigt

6. Kreditabrechnungen über den Ersatz der Trinkwasserleitung, die Sanierung der Abwasserleitung sowie die Sanierung des Deckbelages Lärchenstrasse:
a. Den Ersatz der Trinkwasserleitung Lärchenstrasse; Genehmigt
b. Die Sanierung der Abwasserleitung Lärchenstrasse; Genehmigt
c. Die Sanierung des Deckbelages Lärchenstrasse; Genehmigt

7. Jahresrechnung 2019; Genehmigt

8. Beitritt zum Regionalen Sozialdienst Baden; Genehmigung des Gemeindevertrages betreffend Führung eines Regionalen Sozialdienstes Baden; Genehmigt

9. Budget 2021 mit einem Steuerfuss von 84%; Genehmigt

Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung gemäss den Ziffern 1 und 2 sowie den Ziffern 5 bis 9 unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Auf der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 30. Dezember 2020

Die an der Einwohnergemeindeversammlung unter Ziffer 2 und 3 gefassten Beschlüsse sind abschliessend, weil das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen als verfassungswidrig erklärt hat.

Gemeinderat Bergdietikon

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