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Steuerarten

Einkommens- und Vermögenssteuern

Die Einkommens- und Vermögenssteuern werden mit der jährlich einzureichenden Steuererklärung definitiv festgesetzt. Im Einkommen sind sämtliche steuerbaren Einkünfte in der Bemessungsperiode zu deklarieren. Das Vermögen hat sämtliche Vermögenswerte per Stichtag zu enthalten.
Beachten Sie, dass auch Vermögen im Ausland (z.B. Grundstücke) und die daraus resultierenden Einkünfte anzugeben sind. Diese Faktoren sind massgebend für die Bestimmung des Steuersatzes (Tarif).

Erläuterung    Tarif ab 2020    Tarif ab 2024   
Einkommenssteuer www.ag.ch[...] PDF-Datei    PDF-Datei   
Vermögenssteuer www.ag.ch[...]      PDF-Datei    PDF-Datei   

Sondersteuern

Über den Internetauftritt der kantonalen Abteilung Steuern finden Sie Informationen zu diversen ausserordentlichen Steuerarten wie Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grundstückgewinnsteuer, Jahressteuern auf Kapitalzahlungen (Säule 2 und 3a), Nachsteuern und Bussen sowie auch zur Mehrwertsteuer.

Feuerwehrsteuern

Feuerwehrdienstpflichtig sind Frauen und Männer vom 20. bis und mit dem 44. Altersjahr.
Feuerwehrdienstpflichtige, die keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten, haben einen jährlichen Pflichtersatz zu bezahlen. Leistet bei Verheirateten ein Eheteil aktiv Feuerwehrdienst, so entfällt für beide Ehegatten die Ersatzabgabe (Feuerwehrsteuer).
Der Pflichtersatz beträgt 2‰ des steuerbaren Einkommens, mindestens Fr. 30.–, maximal Fr. 300.–.

Bekanntmachungen

Gemeindeversammlung
Das Aktenmaterial zur GV vom 26. Juni ist online. > mehr...

Einbürgerungsgesuche
Ordentliche Einbürgerungen > mehr...

Offene Stelle
Organisationstalent mit Planungsstärke und Tatkraft?
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Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026/2029
Start Anmeldeverfahren für Wahlgang am 28. September 2025 > mehr...

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Veranstaltungen

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