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Amtliche Publikationen

Eine Liste der aktuellen Baugesuche finden Sie unter www.bergdietikon.ch/baugesuche zusammengefasst.


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Baugesuchspublikation Kindhauserstrasse 9

(07.03.2024) Sichtschutz (bereits ausgeführt)

Bauherrschaft
Roger Gisler, Kindhauserstrasse 9, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Sichtschutz (bereits ausgeführt)

Parzelle-Nr.
1906

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
7. März bis 8. April 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 7. März 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Föhretstrasse 6

(15.02.2024) Stützmauer

Bauherrschaft
Flavio Matasci, Föhretstrasse 6, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Stützmauer

Parzelle-Nr.
2447

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
15. Februar bis 18. März 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 15. Februar 2024, Gemeinderat

Einbürgerungsgesuch

(15.02.2024) Herr Bauer möchten sich einbürgern lassen.

Folgende Person hatbei der Gemeinde Bergdietikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

  • Bauer, Martin, geb. 1977, männlich, Deutschland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Neumattweg 2a

Jede Person kann gemäss §21 Abs. 3 KBüG innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Gemeinderat Bergdietikon

BNO Revision; Mitwirkungsverfahren

(15.02.2024) Das Mitwirkungsverfahren startet. Nehmen Sie aktiv teil!

Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (Ortsplanungsrevision); Mitwirkungsverfahren

Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (kurz BNO-Revision) wird das Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 Baugesetz (BauG) des Kantons Aargau während 30 Tagen durchgeführt. Dabei werden sämtliche relevanten Entwürfe, insbesondere die Bau- und Nutzungsordnung (BNO), der Bauzonenplan (BZP) und der Kulturlandplan (KLP), aufgelegt. Die Unterlagen können vom 19. Februar bis 19. März 2024 unter www.mitwirkung-bergdietikon.ch sowie auf der Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder Person innert der Auflagefrist unter www.mitwirkung-bergdietikon.ch digital eingereicht werden. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit die digitale Mitwirkungseingabe.

Eingaben können auch per Post an Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon oder per Mail einreichen werden (Formular-Download siehe unten).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG handelt. Das rechtsverbindliche Auflageverfahren erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt.

Wenn Sie Fragen zu den Unterlagen haben, bieten wir Ihnen nach vorgängiger Vereinbarung auch individuelle Besprechungstermine an. Wenden Sie sich zu diesem Zweck direkt an Gemeindeschreiberin Jenny Jaun (044 746 31 61 oder ).

Eingabeformular Mitwirkung (MS Word, 122 KB)

Baugesuchspublikation Neumattweg 6a/b

(01.02.2024) Neubau Zweifamilienhaus

Bauherrschaft
Tomislav und Gabrijela Aracic, Pünt 4, 8185 Winkel

Bauobjekt
Neubau Zweifamilienhaus

Parzelle-Nr.
1860

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
1. Februar bis 4. März 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 1. Februar 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Hausmattstrasse 12

(01.02.2024) Wärmepumpe

Bauherrschaft
Franziska + Petra Drossaart, Patrik Van Dusseldorp, Sonneggstr. 12, Schönenbergstr. 13, Bergstr. 35a, 8953 Dietikon und 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Wärmepumpe

Parzelle-Nr.
1944

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
1. Februar bis 4. März 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 1. Februar 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Kindhauserstrasse 36g

(01.02.2024) Sichtschutz und überdeckter Sitzplatz

Bauherrschaft
Patrick und Linda Bögli, Kindhauserstrasse 36g, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Sichtschutz und überdeckter Sitzplatz

Parzelle-Nr.
2650

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
1. Februar bis 4. März 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 1. Februar 2024, Gemeinderat

Einbürgerungsgesuch

(25.01.2024) Herr Amann und Frau Hazine möchten sich einbürgern lassen.

Folgende Personen haben bei der Gemeinde Bergdietikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

  • Amann, Stephan, geb. 1975, männlich, Deutschland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Föhretstrasse 4
  • Hazine, Ban, geb. 1964, weiblich, Griechenland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Föhretstrasse 4

Jede Person kann gemäss §21 Abs. 3 KBüG innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Gemeinderat Bergdietikon

Baugesuchspublikation Mittlerer Schönenberg

(11.01.2024) Gartengestaltung (bereits erstellt)

Bauherrschaft
Vinzenz Müller, Mittlerer Schönenberg 82, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Gartengestaltung (bereits erstellt)

Parzelle-Nr.
400

Lage


Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung

Auflagefrist
11. Januar bis 12. Februar 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 11. Januar 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Alte Kindhauserstrasse 3

(11.01.2024) Dachsanierung

Bauherrschaft
Jasmina Bogojeska, Alte Kindhauserstrasse 3, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Dachsanierung

Parzelle-Nr.
1618

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
11. Januar bis 12. Februar 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 11. Januar 2024, Gemeinderat

Grabfeldräumungen

(11.01.2024) Gräber, die älter als 25 Jahre sind, werden aufgehoben.

Nachdem die gesetzliche Ruhefrist nach Art. 18 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Bergdietikon von 25 Jahren abgelaufen ist, werden folgende Gräber im April 2024 geräumt:

  • Urnenbestattungsgräber Nr. 20.1 - 23 (Beisetzungsjahre 08.1998 bis 12.1998)
  • Erdbestattungsgräber Nr. 9 - 17 (Beisetzungsjahre 12.1997 bis 02.1999)

Auf eine Frühjahrsanpflanzung sollte aus diesem Grund verzichtet werden. Den Angehörigen der Verstorbenen wird hiermit die Gelegenheit gegeben, die Gräber bis 12. April 2024 zu räumen und die Grabsteine, Pflanzen usw. abzuholen.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde Bergdietikon über die noch verbliebenden Grabsteine und Bepflanzungen – ohne jeglichen Entschädigungsanspruch seitens der Angehörigen – verfügen und die Räumung zu Lasten der Gemeinde veranlassen.

Gemeinderat Bergdietikon

Infoveranstaltung BNO-Revision

(09.01.2024) An der Informationsveranstaltung vom 30. Januar 2024 wird der Gemeinderat die Inhalte der neuen Nutzungs­planung­ umfassend vorstellen.­

Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung zu einem Informationsanlass über die Gesamtrevision der Nutzungsplanung ein. Wir werden Ihnen die neuen Entwürfe des Bauzonenplanes, des Kulturlandplanes­ sowie­ der­ Bau­­ und­ Nutzungsordnung­ am Dienstag, 30. Januar 2024, 19.30 Uhr, in der neuen Turnhalle präsentieren­ und­ Fragen dazu beantworten.­

Die­ öffent­liche Mitwirkung schliesst daran an und dauert von 19. Februar 2024 bis 19. März 2024. In­ dieser­ Phase ­können alle­ Einwohnerinnen­ und ­Einwohner Rückmeldungen ­und Vorschläge­ zur Nutzungsplanung machen.

Einladung Infoveranstaltung BNO-Revision (PDF-Datei, 3.8 MB)

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