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Amtliche Publikationen
Baugesuchspublikation Kindhauserstrasse 9
Bauherrschaft
Roger Gisler, Kindhauserstrasse 9, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Sichtschutz (bereits ausgeführt)
Parzelle-Nr.
1906
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
7. März bis 8. April 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 7. März 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Föhretstrasse 6
Bauherrschaft
Flavio Matasci, Föhretstrasse 6, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Stützmauer
Parzelle-Nr.
2447
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
15. Februar bis 18. März 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 15. Februar 2024, Gemeinderat
Einbürgerungsgesuch
Folgende Person hatbei der Gemeinde Bergdietikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
- Bauer, Martin, geb. 1977, männlich, Deutschland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Neumattweg 2a
Jede Person kann gemäss §21 Abs. 3 KBüG innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeinderat Bergdietikon
BNO Revision; Mitwirkungsverfahren
Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (Ortsplanungsrevision); Mitwirkungsverfahren
Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (kurz BNO-Revision) wird das Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 Baugesetz (BauG) des Kantons Aargau während 30 Tagen durchgeführt. Dabei werden sämtliche relevanten Entwürfe, insbesondere die Bau- und Nutzungsordnung (BNO), der Bauzonenplan (BZP) und der Kulturlandplan (KLP), aufgelegt. Die Unterlagen können vom 19. Februar bis 19. März 2024 unter www.mitwirkung-bergdietikon.ch sowie auf der Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder Person innert der Auflagefrist unter www.mitwirkung-bergdietikon.ch digital eingereicht werden. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit die digitale Mitwirkungseingabe.
Eingaben können auch per Post an Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon oder per Mail einreichen werden (Formular-Download siehe unten).
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG handelt. Das rechtsverbindliche Auflageverfahren erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt.
Wenn Sie Fragen zu den Unterlagen haben, bieten wir Ihnen nach vorgängiger Vereinbarung auch individuelle Besprechungstermine an. Wenden Sie sich zu diesem Zweck direkt an Gemeindeschreiberin Jenny Jaun (044 746 31 61 oder ).
Eingabeformular Mitwirkung (MS Word, 122 KB)
Baugesuchspublikation Neumattweg 6a/b
Bauherrschaft
Tomislav und Gabrijela Aracic, Pünt 4, 8185 Winkel
Bauobjekt
Neubau Zweifamilienhaus
Parzelle-Nr.
1860
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
1. Februar bis 4. März 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 1. Februar 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Hausmattstrasse 12
Bauherrschaft
Franziska + Petra Drossaart, Patrik Van Dusseldorp, Sonneggstr. 12, Schönenbergstr. 13, Bergstr. 35a, 8953 Dietikon und 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Wärmepumpe
Parzelle-Nr.
1944
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
1. Februar bis 4. März 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 1. Februar 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Kindhauserstrasse 36g
Bauherrschaft
Patrick und Linda Bögli, Kindhauserstrasse 36g, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Sichtschutz und überdeckter Sitzplatz
Parzelle-Nr.
2650
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
1. Februar bis 4. März 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 1. Februar 2024, Gemeinderat
Einbürgerungsgesuch
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Bergdietikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
- Amann, Stephan, geb. 1975, männlich, Deutschland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Föhretstrasse 4
- Hazine, Ban, geb. 1964, weiblich, Griechenland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Föhretstrasse 4
Jede Person kann gemäss §21 Abs. 3 KBüG innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeinderat Bergdietikon
Baugesuchspublikation Mittlerer Schönenberg
Bauherrschaft
Vinzenz Müller, Mittlerer Schönenberg 82, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Gartengestaltung (bereits erstellt)
Parzelle-Nr.
400
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
11. Januar bis 12. Februar 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 11. Januar 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Alte Kindhauserstrasse 3
Bauherrschaft
Jasmina Bogojeska, Alte Kindhauserstrasse 3, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Dachsanierung
Parzelle-Nr.
1618
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
11. Januar bis 12. Februar 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 11. Januar 2024, Gemeinderat
Grabfeldräumungen
Nachdem die gesetzliche Ruhefrist nach Art. 18 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Bergdietikon von 25 Jahren abgelaufen ist, werden folgende Gräber im April 2024 geräumt:
- Urnenbestattungsgräber Nr. 20.1 - 23 (Beisetzungsjahre 08.1998 bis 12.1998)
- Erdbestattungsgräber Nr. 9 - 17 (Beisetzungsjahre 12.1997 bis 02.1999)
Auf eine Frühjahrsanpflanzung sollte aus diesem Grund verzichtet werden. Den Angehörigen der Verstorbenen wird hiermit die Gelegenheit gegeben, die Gräber bis 12. April 2024 zu räumen und die Grabsteine, Pflanzen usw. abzuholen.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde Bergdietikon über die noch verbliebenden Grabsteine und Bepflanzungen – ohne jeglichen Entschädigungsanspruch seitens der Angehörigen – verfügen und die Räumung zu Lasten der Gemeinde veranlassen.
Gemeinderat Bergdietikon
Infoveranstaltung BNO-Revision
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung zu einem Informationsanlass über die Gesamtrevision der Nutzungsplanung ein. Wir werden Ihnen die neuen Entwürfe des Bauzonenplanes, des Kulturlandplanes sowie der Bau und Nutzungsordnung am Dienstag, 30. Januar 2024, 19.30 Uhr, in der neuen Turnhalle präsentieren und Fragen dazu beantworten.
Die öffentliche Mitwirkung schliesst daran an und dauert von 19. Februar 2024 bis 19. März 2024. In dieser Phase können alle Einwohnerinnen und Einwohner Rückmeldungen und Vorschläge zur Nutzungsplanung machen.
Einladung Infoveranstaltung BNO-Revision (PDF-Datei, 3.8 MB)