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Steuerarten
Einkommens- und Vermögenssteuern
Die Einkommens- und Vermögenssteuern werden mit der jährlich einzureichenden
Steuererklärung definitiv festgesetzt.
Im Einkommen sind sämtliche steuerbaren Einkünfte in der Bemessungsperiode (aktuell 2009)
zu deklarieren. Das Vermögen hat sämtliche Vermögenswerte per Stichtag (aktuell 31.12.2009)
zu enthalten.
Beachten Sie, dass auch Vermögen im Ausland (z.B. Grundstücke) und die daraus resultierenden
Einkünfte anzugeben sind. Diese Faktoren sind massgebend für die Bestimmung des Steuersatzes (Tarif).
Sondersteuern
Über den Internetauftritt des kantonalen Steueramts
finden Sie Informationen zu diversen ausserordentlichen Steuerarten
wie Erbschaft- und Schenkungssteuer, Grundstückgewinnsteuer, Jahressteuern auf Kapitalzahlungen
(Säule 2 und 3a), Nachsteuern und Bussen sowie auch zur Mehrwertsteuer.
Feuerwehrsteuern
Feuerwehrdienstpflichtig sind Frauen und Männer vom 20. bis und mit dem 44. Altersjahr.
Feuerwehrdienstpflichtige, die keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten, haben einen jährlichen
Pflichtersatz zu bezahlen. Leistet bei Verheirateten ein Eheteil aktiv Feuerwehrdienst,
so entfällt für beide Ehegatten die Ersatzabgabe (Feuerwehrsteuer).
Der Pflichtersatz beträgt 2‰ des steuerbaren Einkommens, mindestens
Fr. 30.–, maximal Fr. 300.–.
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