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Steuerarten

Einkommens- und Vermögenssteuern

 
Die Einkommens- und Vermögenssteuern werden mit der jährlich einzureichenden Steuererklärung definitiv festgesetzt.
Im Einkommen sind sämtliche steuerbaren Einkünfte in der Bemessungsperiode (aktuell 2009) zu deklarieren. Das Vermögen hat sämtliche Vermögenswerte per Stichtag (aktuell 31.12.2009) zu enthalten.
Beachten Sie, dass auch Vermögen im Ausland (z.B. Grundstücke) und die daraus resultierenden Einkünfte anzugeben sind. Diese Faktoren sind massgebend für die Bestimmung des Steuersatzes (Tarif).
 

Erläuterung   Tarif bis 2008  Tarif ab 2009   
Einkommenssteuerwww.steuern.ag.chPDF-Datei (2.4 MB)   PDF-Datei (2.2 MB)   
Vermögenssteuerwww.steuern.ag.chPDF-Datei (1.3 MB)   PDF-Datei (1.2 MB)   
 

 

Sondersteuern

 
Über den Internetauftritt des kantonalen Steueramts finden Sie Informationen zu diversen ausserordentlichen Steuerarten wie Erbschaft- und Schenkungssteuer, Grundstückgewinnsteuer, Jahressteuern auf Kapitalzahlungen (Säule 2 und 3a), Nachsteuern und Bussen sowie auch zur Mehrwertsteuer.
 
 

Feuerwehrsteuern

 
Feuerwehrdienstpflichtig sind Frauen und Männer vom 20. bis und mit dem 44. Altersjahr.
Feuerwehrdienstpflichtige, die keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten, haben einen jährlichen Pflichtersatz zu bezahlen. Leistet bei Verheirateten ein Eheteil aktiv Feuerwehrdienst, so entfällt für beide Ehegatten die Ersatzabgabe (Feuerwehrsteuer).
Der Pflichtersatz beträgt 2‰ des steuerbaren Einkommens, mindestens Fr. 30.–, maximal Fr. 300.–.
 
 
 
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