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Feuerungskontrolle
Gemäss Luftreinhalteverordnung müssen die Öl- und Gasfeuerungen alle zwei Jahre auf ihre Schadstoffwerte und Abgasverluste hin kontrolliert werden.
Gemäss den Weisungen des Kantons werden neuerdings auch kleine Holzfeuerungen bis 70 kW Leistung einer visuellen Kontrolle hinsichtlich
Luftreinhaltung unterzogen (grössere Anlagen unterstehen der Kontrolle des Kantons). Unter kleine Holzfeuerungen fallen Kochherde, Zimmeröfen, Cheminées, Pelletöfen, Stückholz-, Holzschnitzel- und Holzpelletfeuerungsanlagen.
In unserer Gemeinde ist die nächste Kontrolle 2010 wieder fällig. Für die Messperiode gilt das Kalenderjahr. Wie bereits in den letzten Jahren haben die Anlagebesitzer die Wahl,
die Kontrolle entweder durch eine anerkannte, private Servicefirma oder vom amtlichen kommunalen Feuerungskontrolleur durchführen zu lassen.
Liste der vom Kanton anerkannten Servicefirmen (PDF-Datei, 104 KB)
Der für Bergdietikon zuständige amtliche Feuerungskontrolleur ist Heinz Schmid, Revierkaminfeger, Itenhard 26, Bremgarten.
Er erhebt für die Durchführung der Kontrollmessung gemäss dem vom Gemeinderat festgelegten Tarif folgende Gebühren (jeweils inkl. MWST):
| Öl- und Gasfeuerungen |
Erstkontrolle | Fr. 75.–/Brenner |
Nachkontrolle | Fr. 75.–/Brenner |
Zuschlag für 2-stufige Brenner | Fr. 18.–/Brenner |
| Holzfeuerungen |
Erstkontrolle | Fr. 43.–/Wohnung |
Nachkontrolle bei Beanstandungen | nach Aufwand |
Zuschlag für eine separate Rechnung | Fr. 5.–/Brenner |
Die privaten Servicefirmen sind in der Preisgestaltung frei. Sie erheben nebst den Kosten für die Brennerkontrolle die Gebühr für die vorgeschriebene kantonale Vignette von Fr. 43.– (inkl. MWST).
Diese deckt die Kosten für die Administration der Feuerungskontrolle.
Die Anlagebesitzer haben vom amtlichen Feuerungskontrolleur einen Meldetalon erhalten, mit dem sie ihm mitteilten, ob sie die Kontrolle durch ihn oder durch eine private Servicefirma ausführen lassen wollen.
Wer die Feuerungskontrolle durch eine private Servicefirma ausführen lässt, hat dafür zu sorgen, dass die Messung bis zum 31. Dezember 2010 ausgeführt wird. Der Kontrollrapport der Servicefirma, versehen mit der kantonalen Gebührenvignette, muss dem amtlichen Feuerungskontrolleur, Heinz Schmid, eingereicht werden. Bei Feuerungsanlagen, bei denen der erwähnte Kontrollrapport bis zum genannten Datum nicht vorliegt, wird die Kontrolle automatisch vom amtlichen Feuerungskontrolleur durchgeführt. Dieser ist im Übrigen beauftragt, bei den vom privaten Servicegewerbe kontrollierten Anlagen kostenlos Stichprobemessungen vorzunehmen.
Mit einwandfrei eingestellten und betriebssicheren Heizungsanlagen können sowohl die Schadstoff-Emissionen auf ein Minimum beschränkt, als auch Heizkosten eingespart werden.
zur Liste der Dienstleistungen
http://www.bergdietikon.ch/pages/gemeindeverwaltung/dienstleistungen/dl_feuerungsktr.php
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