Öffnungszeiten


8962 Bergdietikon

Kanzlei, Finanzen, Steuern, Bau und Planung:
Mo: 8.30–11.30 / 14–18
Di–Do: 8.30–11.30 / 14–16
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Betreibungsamt:
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Di/Do: 14–16

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Friedensrichteramt

Im Zivilverfahren werden Streitsachen aus dem Privatrecht entschieden. Schlich­tungsgesuche für Geldforderungen, Erbstreitigkeiten, Nachbarstreitigkeiten, Vereinsrechtsstreitigkeiten etc. sind beim Friedensrichteramt Kreis IV Wettingen einzureichen. (Der Kreis IV umfasst die Gemeinden Bergdietikon, Killwangen, Neuenhof, Spreitenbach, Wettingen und Würenlos.)

Nicht zuständig ist das Friedensrichteramt bei Streitsachen aus dem Miet- und Arbeitsrecht sowie bei Ehescheidungen. Hierfür bestehen eigene Schlichtungsstellen beim Bezirksgericht Baden (Mietgericht, Arbeitsgericht Familiengericht).

Eine generelle Info-Broschüre zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Website des Friedensrichterverbands.

Das Formular für ein Schlichtungsgesuch finden Sie unter www.betreibungsamt-ag.ch.


Eingaben
Friedensrichteramt Kreis IV
Rathaus

5430 Wettingen
Tel. 056 437 78 25 (Anrufbeantworter)
Termine nach Vereinbarung

Geschäftsführender Friedensrichter
Christian Oberholzer
Tel. 079 663 87 12

Stellvertretender geschäftsführender Friedensrichter
Daniel Gisler
Tel. 079 507 65 11

Friedensrichterin
Andrea Kleger

Zur Beantwortung von Rechtsfragen stehen verschiedene unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen zur Verfügung. Eine Liste davon finden Sie auf der Website des Aargauischen Anwaltsverbands.

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Veranstaltungen

https://www.bergdietikon.ch/pages/gemeindeverwaltung/dienstleistungen/dl_friedensrichteramt.php